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Arzthaftungsrecht

Das Arzthaftungsrecht behandelt Haftungsansprüche aus ärztlichen Behandlungsfehlern oder aus fehlerhafter Risikoaufklärung durch den Arzt.

Hier geht es in der Regel um

  • Geltendmachung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen,
  • Durchführung von Schlichtungsverfahren vor ärztlichen Gutachter- oder Schlichtungskommissionen.

Ihr Ansprechpartner

  • Rechtsanwalt Andreas Wegener